Impressum
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich sofern der Auftraggeber Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB ist.
1.2 Entgegenstehende und / oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Anfragen, Angebote, etc. unsererseits sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Bei der Bestellung des Auftraggebers handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot gem. § 145 BGB. Dieses können wir durch Absenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
2.3 Maßgeblich für den Inhalt der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Preise und Zahlung
3.1 Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten der Verpackung, Liefer- oder Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Installationskosten, Inbetriebnahmekosten und Kosten der Einweisung / Schulung des Bedienpersonals werden nach Aufwand berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen oder Leistungen, die vier Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.
3.2 Das Abladen von Maschinen und die Gestellung der hierfür notwendigen Werkzeuge und Personal ist Angelegenheit des Auftraggebers. Wird beim Abladen durch unser Personal Hilfe geleistet, wird eine Haftung dadurch nicht begründet.
3.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.4 Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach der auf der Auftragsbestätigung / Rechnung befindlichen Zahlungsvereinbarung.
3.4 Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Verzugszinsen werden in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
3.5 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer vereinbarten Rechnung nach Auftragsbestätigung in Zahlungsverzug oder mit der Entgegennahme des Vertragsgegenstandes in Annahmeverzug, können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Wahl Vertragserfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall des so veranlassten Vertragsrücktrittes steht uns das Recht auf Geltendmachung eines Schadensersatzes in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes zu, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Unser Recht, gegen Nachweis einen höheren Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
3.6 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Auftraggebers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (siehe § 321 BGB).
§ 4 Lieferung / Leistung
4.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefer- / Leistungsfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.2 Der Auftraggeber kann uns eine Woche nach Überschreitung einer Liefer- / Leistungsfrist mit einer schriftlichen Mahnung auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Für den Fall, dass ein Liefer- / Leistungsverzug gegeben ist, kann der Auftraggeber eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5 % der vereinbarten Bruttovergütung verlangen.
4.3 Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Liefer- / Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und die voraussichtliche bzw. neue Liefer- / Leistungsfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers (z.B. in Form einer Anzahlung), haben wir unverzüglich zu erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstlieferung durch einen Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette gegeben sind (z.B. aufgrund von höherer Gewalt) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat nach Absprache das Personal des Auftragnehmers bei Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal des Auftragnehmers, soweit zur Erledigung des Auftrages erforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel sowie Strom und Wasser einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern für den Auftraggeber zumutbar. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Verbrauchs- und Betriebsstoffen.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zum Schutz von Personen und Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat das Personal des Auftragnehmers über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften durch das Personal des Auftragnehmers hinzuwirken und diesen im Falle von Verstößen zu informieren.
5.3 Für die vor Ort beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ist ein Ansprechpartner für das Personal des Auftragnehmers zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrages anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsrecht
6.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 7 Überlassene Unterlagen
7.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung des Auftraggebers überlassene Unterlagen, beispielsweise Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behalten wir uns Eigentums- sowie Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 8 Gefahrübergang bei Versendung
8.1 Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werkes / Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies geilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wir die Frachtkosten tragen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- / Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Auftraggeber nicht zur Weiterveräußerung berechtigt.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
10.1 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware / Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, werden wir die Leistungen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber (unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche) vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung vermindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.2 Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Mängeln sind. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Leistungserbringung / Ablieferung. Ausgenommen hiervon sind Elektrobauteile, hier gilt eine Verjährung von 3 Monaten. Eine Rückgabe oder Rückerstattung von Elektrobauteilen ist nach Einbau bzw. Anschluss nicht mehr möglich. Mängelansprüche für gebrauchte Waren sind ausgeschlossen.
Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten nach Maßgabe des Bundesschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung speichern, nutzen oder verarbeiten, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.
§ 12 Haftung
12.1 Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
12.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als zuvor festgelegt ist (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen.
§ 13 Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand
13.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Dienstleister / Verkäufer und dem Auftraggeber gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.2 Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Bergweiler in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
13.3 Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus Geschäften jeder Art Wittlich in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem oder besonderem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ein anstelle der unwirksamen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu vereinbaren.
TechSol Becker – Juli 2025